Allgemeine Bestimmungen der Tohuwabohu 22 GmbH vom 11.02.2022

Preise, Honorarsätze, Zusatzbeauftragungen und Zusatzleistungen

Alle genannten Preise und Honorare verstehen sich zzgl. der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer (USt.). Ein Manntag entspricht 8 Stunden. Über das vorstehende Angebot hinausgehende Beauftragungen („Zusatzbeauftragungen“) durch den im vorstehenden Angebot bezeichneten Adressaten des Angebots sowie durch mit dem Adressaten des Angebots verbundene Unternehmen oder Körperschaften (nachfolgend gemeinsam: „Auftraggeber“) und weitere Arbeiten und Aufwände werden von TOHUWABOHU 22 GmbH (nachfolgend: „TOHUWABOHU“ oder „Auftragnehmer“, Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam nachfolgend: „die Parteien“) aufwandsbezogen mit unserem allgemeinen Honorarsatz von 50 EUR je angefangene 30 Minuten (zzgl. ges. USt.) abgerechnet, sofern im Angebot nicht anders vermerkt. An Wochenenden und Feiertagen (Augsburg) wird bei Zusatzbeauftragungen ein Zuschlag von 20 Prozent auf den vorgenannten allgemeinen Honorarsatz fällig. In den Leistungen inbegriffen ist bei allen Arbeiten des Auftragnehmers eine Korrekturstufe mit Abnahme durch den Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Von dieser Regelung ausgenommen sind alle Social Media- und SEA- sowie alle weiteren PPC-Kampagnen. Bei allen Social Media- und SEA- sowie alle weiteren PPC-Kampagnen erfolgt keine Korrekturstufe mit Abnahme durch den Auftraggeber. Wir bitten um Verständnis, dass wir alle Korrekturstufen, Korrekturen und Änderungen über den vorgenannten Umfang hinaus sowie alle zusätzlichen strategischen, konzeptionellen, gestalterischen, grafischen oder redaktionellen Arbeiten aufwandsbezogen mit unserem vorgenannten allgemeinen Honorarsatz abrechnen.

Rechnungsstellung, Zahlungsziel

Die Rechnungsstellung an den Auftraggeber für vereinbarte und erbrachte Leistungen sowie ggf. angefallene Auslagen, Reise- und Unterkunftskosten (s. u. Auslagen, Reise- und Unterkunftskosten) erfolgt monatlich ab Beginn des Projekts. Beginn des Projekts ist der vereinbarte Projektstarttermin (s. u. Laufzeit der Beauftragung und Projektstart). Dabei kommen ausdrücklich auch jene Leistungen zur Abrechnung, die aufgrund einer Verletzung der Mitwirkungspflicht des Auftraggebers (s. u. Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Auftraggebers) nicht vom Auftragnehmer erbracht werden konnten. Alle Rechnungen sind sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig.

Haftung, Datenschutz

Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen und Kunden- sowie Zugangsdaten, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet oder dass die Informationen schon zuvor öffentlich bekannt waren. Der Auftragnehmer behandelt die Informationen und Kunden- sowie Zugangsdaten vertraulich und unter Einhaltung des Datenschutzes.

Laufzeit der Beauftragung und Projektstart

Um eine erfolgreiche Umsetzung der im Angebot des Auftragnehmers vorgestellten Leistungen zu gewährleisten, vereinbaren die Parteien für alle im Angebot genannten Leistungen eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten („Mindestlaufzeit“), falls im Angebot nicht ausdrücklich eine andere Mindestlaufzeit vermerkt ist. Ein Rücktritt vom Vertrag oder von einzelnen Vertragsleistungen vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Vereinbarung zwischen den Parteien in jedem Fall stillschweigend auf unbestimmte Zeit und ist von den Parteien wechselseitig mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines jeden Quartals kündbar. Das Projekt und die Leistungserbringung beginnen zum im Angebot angegebenen oder separat zwischen den Parteien vereinbarten Projektstarttermin. Ist kein Projektstarttermin im Angebot vermerkt oder separat zwischen den Parteien vereinbart, ist das Datum der Beauftragung durch den Auftraggeber zugleich Projektstarttermin und damit Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer. Eine einseitige Verschiebung des Projektstarts oder einzelner Leistungen durch den Auftraggeber ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Die Projektlaufzeit verlängert sich dementsprechend, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf.

Korrekturschleifen und Varianten

Die Erstellung grafischer Leistungen beinhaltet eine Korrekturschleife. Als Korrekturschleife gelten insbesondere kleinere Anpassungen,spezifischere Ausarbeitungen vorhandener Elemente, Änderungen an Einzelelementen o.ä. Nicht als Korrekturschleife gelten insbesondere ergänzende Änderungswünsche nach Abnahme, Neuspezifikationen, grundsätzliche Änderungen, Erstellung von grundlegenden Varianten als Entscheidungsgrundlagen o. ä. Nicht von Korrekturschleifen abgedeckte Änderungen oder Erweiterungen sind grundsätzlich zum vereinbarten Stundensatz zu vergüten bzw. ggf. nachzuverhandeln. Varianten sind nicht final ausgearbeitete Werke, welche der Entscheidungsfindung dienen.

Abnahme und Freigaben

Zum Abschluss des Projekts oder wichtiger Teilprojekte wird ein Termin zur Abnahme und Freigabe vereinbart. Der Kunde ist verpflichtet, die Ergebnisse im Anschluss zu prüfen und freizugeben. Eine Freigabe darf nicht auf Grund geringer Mängel verweigert werden. Erhalte wir innerhalb von 21 Tagen keine Abnahme, gilt die Abnahme bzw. Freigabe automatisch als erteilt.

Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Auftraggebers, Abnahmeerklärung

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit und erfolgreiche Umsetzung der vereinbarten Leistungen notwendigen Informationen (insbesondere Zugänge zu Datenbanken, Konten/Accounts und Webseiten sowie Analysen u. ä.), Texte, Hintergrundmaterialien und ggf. erforderliche Grafiken/Bilder, Film- und Videomaterial (nachfolgend gemeinschaftlich: „Unterlagen“) rechtzeitig zum Projektstart vorgelegt, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen, die sich maßgeblich auf die Leistung des Auftragnehmers auswirken, in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Umsetzung der Leistung des Auftragnehmers bekannt werden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Informationen und Unterlagen zu überprüfen. Der Auftraggeber wird sicherstellen, dass Informationen und Unterlagen, die er selbst bzw. auf seine Veranlassung durch Dritte, die dem Auftragnehmer im Rahmen der Beauftragung zur Verfügung stehen, richtig, vollständig und nicht irreführend sind. Sollte der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, zum Beispiel indem er die vorgenannten Unterlagen nicht rechtzeitig zum Projektstart dem Auftragnehmer zugänglich macht, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass die vom Auftragnehmer geplanten und budgetierten Leistungen auch dann vollständig in Rechnung gestellt werden, wenn diese aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Auftraggeber nicht vom Auftragnehmer erbracht werden konnten. Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, eine Korrektur der ausgearbeiteten Projekte, Konzepte, Kampagnen, Texte und Werbemittel (nachfolgend: „Arbeitsergebnisse“) vorzunehmen. Die Abnahme der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt durch eine Abnahmeerklärung des Auftraggebers (nachfolgend auch: „Freigabe“), mit der die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen zur Zahlung fällig werden. Nach der Korrektur der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber und der Freigabe scheidet eine Haftung des Auftragnehmers wegen fehlerhafter Ausführung des Auftrages aus. Entspricht das Arbeitsergebnis im Wesentlichen den Vereinbarungen, hat der Auftraggeber, wenn vom Auftragnehmer eine Werkleistung zu erbringen war, unverzüglich die Abnahme zu erklären. Die Abnahme der Arbeitsergebnisse darf nicht wegen unerheblicher Abweichungen verweigert werden. Erfolgt die Abnahme der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber nicht fristgerecht, wird der Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Abgabe der Erklärung setzen. Die Arbeitsergebnisse gelten mit Ablauf der Frist als angenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich spezifiziert hat oder er das vom Auftragnehmer erstellte Arbeitsergebnis beziehungsweise die Dienstleistung vorbehaltlos in Gebrauch nimmt und der Auftragnehmer bei Beginn der Frist auf die Bedeutung dieses Verhaltens hingewiesen haben.

Nutzung als Referenz

Der Auftraggeber erteilt mit Beauftragung dem Auftragnehmer die Genehmigung, den Namen des Auftraggebers und ggf. Produktnamen sowie Logos des Auftraggebers als Kundenreferenz zu nennen und für seine werbliche Kommunikation in allen externen Kommunikationskanälen zu nutzen. Dies beinhaltet auch die Nennung der Projektleistungen, Projektziele und Projektergebnisse aus dem Auftrag. Ggf. bestehende Geheimhaltungspflichten und -vereinbarungen werden insoweit eingeschränkt. Diese Genehmigung besteht ausdrücklich auch dann fort, wenn die Beauftragung endet.

Externe Leistungen/Fremd- und Werbekosten

Fremdleistungen sind vom Auftraggeber gesondert beauftragte Leistungen Dritter, die der Auftragnehmer im Namen des Auftraggebers beauftragt. Hierzu zählen insbesondere auch Werbekosten für die Einbuchung von Werbekampagnen, etwa in Google Ads, Bing Ads oder auf sozialen Medien wie Facebook, Instagram, Twitter, TikTok, Snapchat, Youtube, LinkedIn, Xing etc. Die Fremdkosten aus diesen Leistungen werden nach Originalbelegen und Prüfung durch TOHUWABOHU dem Auftraggeber berechnet. Für Auswahl, Beauftragung, Controlling/Prüfung und Rechnungskontrolle der Fremdleistungen erhebt der Auftragnehmer eine Handling Fee in Höhe von 10 Prozent auf alle Netto-Fremdleistungen. Verschiebungen zwischen einzelnen Positionen sowie zwischen Leistungen von TOHUWABOHU und externen Leistungen sind zulässig. Der Auftragnehmer bindet sich an etwaig ausgewiesene Pauschal- oder Gesamtpreise.

Auslagen, Reise- und Unterkunftskosten

Im Zusammenhang mit der Tätigkeit entstandene abgestimmte Auslagen einschließlich Reise- und Unterkunfts-kosten für mit dem Auftraggeber vereinbarte Reisen werden dem Auftraggeber gegen entsprechenden Nachweis berechnet. Die Mitarbeiter von TOHUWBOHU reisen mit der Deutschen Bahn 2. Klasse. Gefahrene Kilometer werden mit 0,50 EUR je einfach gefahrenen Kilometer berechnet. Abgestimmte Reisezeiten werden je mitreisender Person mit dem halben Satz der oben genannten Stundensätze abgerechnet.

Verwendung, Urhebernutzungs- und Eigentumsrecht

Jegliche, auch teilweise Verwendung der von TOHUWABOHU dem Auftraggeber im Rahmen des Angebotsprozesses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen, Konzeptionen und Präsentationen (nachfolgend „Angebotskonzept“), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedürfen der vorherigen Zustimmung von TOHUWABOHU. Das gilt auch für die Verwendung des Angebotskonzepts in geänderter oder bearbeiteter Form sowie für die Verwendung der dem Angebotskonzept von TOHUWABOHU zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Kommunikations- und Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines etwaigen Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung von TOHUWABOHU zur Verwendung des Angebotskonzepts und der ihm zugrunde liegenden Ideen. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von TOHUWABOHU im Rahmen des Angebotsprozesses vorgelegten Arbeiten, Vorlagen, Dateien und sonstigen Arbeitsmittel sind geistiges Eigentum von TOHUWABOHU und verbleiben dort. Die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an ihnen gehen nur dann auf den Auftraggeber über, wenn dieser die Rechte von TOHUWABOHU durch eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erworben hat.

Gültigkeit des Angebots, Sonstige Bestimmungen

Dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer vorgelegte Angebote und die darin enthaltenen Budgetierungen sind ab dem auf dem Deckblatt angegebenen Datum 30 Tage lang gültig. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen der vorgelegten Angebote sowie dieser Allgemeinen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im Zweifel nicht berührt. Auftragnehmer und Auftraggeber sind in diesem Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die der ursprünglichen Regelung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommt. Das gleiche gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Inhalt der Beauftragung und Zusammenarbeit, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Soweit gesetzlich zulässig, wird der Sitz des Auftragnehmers als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart. Es gilt deutsches Recht.

Wechsel der Projektleitung

Ein Wechsel der Projektleitung oder der Wegfall eines wichtigen Projektbeteiligten auf Kundenseite kann die Kosten für Kommunikation und Projektabstimmung signifikant erhöhen und dazu führen, dass Preise und Termine neu verhandelt werden müssen.

Bei Web-Seiten gilt:

Kompatibilität mit Browsern und Betriebssystemen

Wir erstellen und testen Internetpräsentationen auf Kompatibilität mit den wichtigsten Webbrowsern und Betriebssystemen. Dazu gehören Microsoft Edge, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera sowie Google Chrome in den aktuellen Versionen. Mobile Varianten und Responsive Layouts testen wir auf Apple iPhones und iPads sowie Google-Referenz-Smartphones und -Tablets. Auf anderen, veralteten oder exotischen Browsern können wir keine optimale Darstellung garantieren. Die Anpassung der Seiten für Betriebssysteme, die von den entsprechenden Herstellern nicht mehr unterstützt werden (wie zum Beispiel Windows XP), sind nicht im Angebot enthalten und müssen bei Bedarf separat beauftragt werden.

Standardkonformer Code

Wir verwenden generell W3C-konformen HTML- und CSS-Code. In Ausnahmefällen (zum Beispiel HTML-Newsletter) können bestimmte Designelemente eine Abweichung von den Standards erfordern.

Open Source Software und Third-Party Scripts

Unser Angebot umfasst ggf. den Einsatz von Open Source Software wie TYPO3, WordPress oder Processwire. Änderungen der Programm-Cores der entsprechenden Anwendungen sind – um die Updatefähigkeit Ihrer Webpräsenz nicht zu gefährden – kein Bestandteil unseres Angebots. Open Source Software kann kostenlos genutzt und verändert werden. Andererseits hat der Benutzer keinerlei Gewährleistung auf eine einwandfreie Funktion der Programme oder von der Community zur Verfügung gestellter Erweiterungen. Eine Gewährleistung für Open Source Software, darauf aufbauende Erweiterungen, Extensions, Plugins oder jegliche andere Third-Party Software bzw. Frameworks wie zum Beispiel jQuery durch die visionbites GmbH ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Kirby CMS

Das Angebot beinhaltet ggf. die Installation und Konfiguration von Kirby CMS. Kirby ist eine Software der Bastian Allgeier GmbH, Böhmer Weg 22, 69151 Neckargemünd. Eine Gewährleistung durch die visionbites GmbH für Kirby CMS oder jegliche andere eingesetzte Third-Party Software bzw. Frameworks ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Hosting

Das Hosting der Seiten übernimmt ein externer Dienstleister. Um eine einwandfreie Funktion Ihrer CMS-Installation sicherzustellen, setzen wir auf Webspace bei der Mittwald CM Service GmbH & Co. KG oder einen ähnlichen Dienstleister. Dabei kümmern wir uns um die Einrichtung Ihrer Seiten. Auf Servern anderer Anbieter können wir keinen fehlerfreien Betrieb garantieren. Wird ein Server mit zu geringer Performance oder ungünstiger Konfiguration zur Verfügung gestellt, kann sich der Aufwand für die Einrichtung und Entwicklung Ihrer Seiten beträchtlich erhöhen. Soll das System auf einem firmeninternen Server installiert werden, benötigen wir einen fachkundigen Ansprechpartner, der über die nötigen Rechte zur Serveradministration verfügt. Den anfallenden Aufwand verrechnen wir zum aktuell gültigen Stundensatz.

agB.